Verkaufsbedingungen

Letzte Aktualisierung: 18. September 2026

Diese Übersetzung dient nur der Verständlichkeit. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die französische Fassung.

Gegenstand

Diese Bedingungen regeln den Verkauf des Abonnements für den Dienst LIORA, angeboten von Hugo BILLAUX EI. Sie gelten für jeden Vertragsabschluss unter Ausschluss aller anderen Dokumente. Die Nutzung der Software selbst richtet sich nach den Nutzungsbedingungen, die diese Bedingungen ergänzen; bei Widersprüchen haben die vorliegenden Bedingungen Vorrang.

Der Kunde nimmt sie an, indem er ein Kästchen ankreuzt, mit dem er erklärt, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln, und diese Bedingungen, die Nutzungsbedingungen und unsere Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung annimmt. Dieses Kästchen wird ihm bei seiner Anmeldung auf dieser Website und erneut vor jeder Zahlung auf dieser Website angezeigt; ein Konto kann aus der Anwendung heraus, bei einer Installation über den Shopify App Store, nur mit derselben Erklärung und derselben Annahme eröffnet werden. Wer sein Konto vor Inkrafttreten der vorliegenden Fassung eröffnet hat, wird in seinem Kundenbereich gebeten, sie anzunehmen. Das Datum dieser Annahme und die angenommene Fassung werden gespeichert. Diese Texte sind jederzeit auf dieser Website abrufbar, wo der Kunde sie speichern oder ausdrucken kann.

Der Dienst ist Unternehmern vorbehalten

LIORA ist ein Verwaltungswerkzeug für Händler, die einen Shopify-Shop betreiben. Der Dienst wird ausschließlich an Unternehmer verkauft, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln — natürliche oder juristische Personen, die in ihrem Land in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sind.

Der Kunde erklärt diese Eigenschaft, indem er das oben beschriebene Kästchen ankreuzt. Daraus folgt, dass die verbraucherschützenden Bestimmungen des französischen Verbrauchergesetzbuchs (Code de la consommation), insbesondere das vierzehntägige Widerrufsrecht und die Anrufung einer Verbraucherschlichtungsstelle, auf diesen Vertrag keine Anwendung finden.

Wir sagen es lieber offen, als es erraten zu lassen: Eine Privatperson, die trotz dieser Klausel ein Abonnement abschließt, genießt gleichwohl den Schutz, den ihr das Gesetz zuerkennt. Es genügt, uns unter direction@liora-eu.com zu schreiben, damit wir daraus die Konsequenzen ziehen.

Kostenlose Testphase

Das Abonnement beginnt mit einer kostenlosen Testphase von fünf Tagen, ohne Verpflichtung. Während dieses Zeitraums wird kein Betrag abgebucht.

Auf dieser Website beginnt die Testphase mit dem Vertragsabschluss, bei dem ein Zahlungsmittel hinterlegt wird; die erste Abbuchung erfolgt am Ende der Testphase, zu dem vor der Bestätigung angezeigten Datum, sofern nicht vorher gekündigt wird. Dieses Datum bleibt während der gesamten Testphase im Kundenbereich sichtbar. Die Testphase steht jedem Unternehmen nur einmal offen.

Preise

Das auf dieser Website abgeschlossene Abonnement LIORA Core kostet 40 € pro Monat oder 420 € pro Jahr, zahlbar in einer einzigen Zahlung — das entspricht 35 € pro Monat. Beide Tarife geben Zugang zu denselben Funktionen.

Es wird keine Umsatzsteuer berechnet: Umsatzsteuer nicht anwendbar gemäß Artikel 293 B des französischen Steuergesetzbuchs (Code général des impôts). Hugo BILLAUX EI fällt nämlich unter die französische Kleinunternehmerregelung (franchise en base de TVA), und die oben genannten Beträge sind diejenigen, die wir abbuchen. Sollte diese Regelung entfallen, käme die anwendbare Umsatzsteuer hinzu, und der Kunde würde darüber informiert, bevor ein abweichender Betrag abgebucht wird.

Bei einer Installation über den Shopify App Store gilt der Preis unserer Preistabelle in der Währung des Shops. Er wird vor jeder Abbuchung in Shopify angezeigt und bestätigt, zusammen mit der Dauer der Testphase; dort wird nur der Monatstarif angeboten, abgerechnet alle dreißig Tage. Steuern, die Shopify gegebenenfalls auf seiner Rechnung hinzufügt, trägt der Kunde.

Die Preise können sich ändern. Eine Erhöhung gilt niemals für einen bereits bezahlten Zeitraum: Sie wird zur nächsten Fälligkeit wirksam und wird mindestens dreißig Tage im Voraus per E-Mail an die Adresse des Kontos angekündigt. Lehnt der Kunde sie ab, kann er vor dieser Fälligkeit kostenfrei kündigen.

Zahlung

Die Zahlung erfolgt per Zahlungskarte, bei Vertragsabschluss und danach zu jeder Fälligkeit, über Stripe Payments Europe Ltd. Die Karten- und Bankdaten laufen niemals über unsere Server und werden von uns niemals gespeichert.

Kunden, die LIORA über den Shopify App Store installieren, werden von Shopify über die Rechnung ihres Shops abgerechnet, nach den Bedingungen dieser Plattform. Ein und dasselbe Konto kann nicht auf beiden Wegen abgerechnet werden: Der Vertragsabschluss wird abgelehnt, solange das bestehende Abonnement nicht gekündigt ist.

Die Rechnungen werden zu jeder Fälligkeit im Kundenbereich bereitgestellt. Die erste Abbuchung nach Ablauf der Testphase ist Voraussetzung für die Freischaltung der Anwendung: Schlägt sie fehl, bleibt die Anwendung gesperrt, bis die Zahlung nachgeholt ist. Schlägt eine spätere Abbuchung fehl, werden automatisch weitere Versuche unternommen, und der Zugang bleibt währenddessen bestehen; ist die Zahlung danach nicht nachgeholt, können wir den Zugang sperren, ohne dass Daten gelöscht werden: Der Kunde erhält ihn mit seinen Daten zurück, sobald er seine Zahlung über seinen Kundenbereich nachholt. Diese Sperre ist, wie die Sperre nach einer abgelehnten ersten Abbuchung, zeitlich begrenzt: Wird die Zahlung nicht innerhalb von dreißig Tagen nach der Beendigung des Abonnements wegen Nichtzahlung nachgeholt, endet der Vertrag, und es beginnt der im Abschnitt „Anbieterwechsel“ vorgesehene Datenabrufzeitraum, nach dessen Ablauf die Daten gelöscht werden.

Zahlungsverzug

Das Abonnement ist im Voraus zahlbar, bei Vertragsabschluss und danach zu jeder Fälligkeit. Für eine vorzeitige Zahlung wird kein Skonto gewährt.

Bei Zahlungsverzug fallen ab dem Tag nach der Fälligkeit von Rechts wegen und ohne dass es einer Mahnung bedarf Verzugszinsen an, berechnet mit dem Zinssatz, den die Europäische Zentralbank auf ihr jüngstes Refinanzierungsgeschäft anwendet, zuzüglich zehn Prozentpunkten, sowie eine Pauschalentschädigung für Beitreibungskosten in Höhe von vierzig Euro (Artikel L441-10 und D441-5 des französischen Handelsgesetzbuchs, Code de commerce).

Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

Das Abonnement wird je nach gewähltem Tarif für einen Monat oder für ein Jahr geschlossen und verlängert sich stillschweigend um denselben Zeitraum, sofern nicht gekündigt wird.

Die Kündigung erfolgt über den Kundenbereich, jederzeit und ohne Angabe von Gründen. Sie wird zum Ende des laufenden Zeitraums wirksam: Der Dienst bleibt bis zu diesem Datum zugänglich, und es erfolgt keine weitere Abbuchung. Es gibt weder eine Kündigungsfrist noch Gebühren oder Vertragsstrafen.

Ein angebrochener Zeitraum wird nicht erstattet, auch nicht beim Jahresabonnement — der Jahrespreis ist gerade die Gegenleistung für diese Vorauszahlung. Diese Regel steht Erstattungen nicht entgegen, die wir aus eigenem Antrieb gewähren, wenn die Umstände es rechtfertigen.

Wir können ein Abonnement bei einem schwerwiegenden Verstoß des Kunden gegen seine Pflichten kündigen, insbesondere bei einer Nutzung, die den Nutzungsbedingungen zuwiderläuft, nachdem eine Abmahnung fünfzehn Tage lang ohne Wirkung geblieben ist. Abmahnung und Kündigung werden schriftlich und mit Begründung mitgeteilt. Die Kündigung wird zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums wirksam, der nicht erstattet wird; während der kostenlosen Testphase oder wenn die laufende Fälligkeit unbezahlt geblieben ist, wird sie sofort wirksam.

Verfügbarkeit des Dienstes

Wir schulden ein sorgfältiges Bemühen, ohne garantierte Verfügbarkeitsquote: Wir setzen die zumutbaren Mittel ein, um den Dienst zugänglich zu halten, versprechen aber keine bezifferte Quote, weil wir sie auf Infrastrukturen, die wir nicht allein beherrschen, nicht einhalten könnten. Die Maßnahmen, die den Dienst und die Daten schützen, sind auf der Seite Sicherheit und Reaktion auf Vorfälle beschrieben.

Geplante Unterbrechungen werden im Voraus angekündigt, wann immer dies möglich ist. Der Dienst hängt von der Shopify-API ab: Eine Nichtverfügbarkeit dieser Plattform kann die Synchronisationsfunktionen beeinträchtigen, ohne dass der Vertrag dadurch beendet wird.

Ihre Daten gehören Ihnen

Der Katalog, die Bestellungen und die Geschäftsdaten, die in LIORA verarbeitet werden, bleiben Eigentum des Kunden. Wir nutzen sie in keiner Weise kommerziell, verkaufen sie nicht weiter und verwenden sie nicht zum Trainieren von Modellen.

Welche Daten der Kunde selbst exportieren kann, in welchen Formaten, mit welchen Feldern und Grenzen, ist auf der Seite Datenportabilität und Anbieterwechsel beschrieben. Sein Shopify-Shop funktioniert auch ohne uns weiter: LIORA ist niemals der alleinige Verwahrer dieser Daten.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung und, für die Daten, die der Kunde uns als Auftragsverarbeiter anvertraut, nach unserer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

Anbieterwechsel

Die Verordnung (EU) 2023/2854 über Daten (Datenverordnung) gibt dem Kunden das Recht, LIORA ungehindert zugunsten eines anderen Anbieters zu verlassen oder seine Daten in seine eigene Infrastruktur zu übernehmen. Dieser Abschnitt legt die Bedingungen dafür gemäß ihrem Artikel 25 fest. Er gilt auch für die bloße Kündigung: Gleich aus welchem Grund der Vertrag endet, eröffnet sein Ende dieselben Rechte auf Datenabruf und anschließende Löschung.

Der Kunde stellt den Antrag jederzeit schriftlich an direction@liora-eu.com. Eine Frist ist dabei nicht einzuhalten: Der Vorgang beginnt mit dem Eingang des Antrags. Der Kunde gibt darin an, was er wünscht:

  • den Wechsel zu einem anderen Anbieter, unter Angabe der erforderlichen Kontaktdaten dieses Anbieters;
  • die Übernahme seiner Daten in seine eigene Infrastruktur;
  • die Löschung seiner exportierbaren Daten und seiner digitalen Vermögenswerte, ohne den Anbieter zu wechseln.

Daraufhin beginnt ein Übergangszeitraum von höchstens dreißig Kalendertagen, in dem der Vertrag weiter gilt. In diesem Zeitraum werden wir:

  • dem Kunden und den von ihm ermächtigten Dritten angemessene Unterstützung leisten;
  • mit der gebotenen Sorgfalt handeln, um die Kontinuität seiner Geschäftstätigkeit zu sichern, und den Dienst weiter erbringen;
  • ihn klar über bekannte Risiken für diese Kontinuität informieren;
  • während des gesamten Wechsels ein hohes Sicherheitsniveau aufrechterhalten, insbesondere für seine Daten während ihrer Übertragung und während des Datenabrufzeitraums.

Ist die Frist von dreißig Tagen technisch nicht einzuhalten, teilen wir dies dem Kunden innerhalb von vierzehn Arbeitstagen nach seinem Antrag mit, begründen die Undurchführbarkeit und nennen einen anderen Übergangszeitraum, der sieben Monate nicht überschreiten darf. Die Kontinuität des Dienstes ist während dieses gesamten Zeitraums gewährleistet. Der Kunde kann seinerseits den Übergangszeitraum einmal verlängern, um die Dauer, die er für seine Bedürfnisse für angemessen hält.

Wir unterstützen die Ausstiegsstrategie des Kunden, indem wir ihm alle zweckdienlichen Informationen bereitstellen: Formate, Struktur der Daten und Wege, sie abzurufen.

Die Kategorien übertragbarer Daten und digitaler Vermögenswerte sind auf der Seite Datenportabilität und Anbieterwechsel abschließend beschrieben. Sie umfassen mindestens alle exportierbaren Daten: diejenigen, die der Kunde eingegeben oder importiert hat, die Dateien, die er hochgeladen hat, und die aus seinen Daten erstellten Dokumente. Ausgenommen sind allein die Daten des internen Betriebs des Dienstes, deren Offenlegung unsere Geschäftsgeheimnisse verletzen würde; sie sind auf derselben Seite aufgeführt. Diese Ausnahme behindert oder verzögert den Wechsel niemals.

Am Ende des Übergangszeitraums beginnt ein Datenabrufzeitraum von mindestens dreißig Kalendertagen, in dem die Daten des Kunden unverändert gespeichert bleiben und ihm auf Anfrage übergeben werden.

Der Vertrag endet, und der Kunde wird darüber schriftlich informiert, sobald der Wechsel erfolgreich abgeschlossen ist oder, wenn der Kunde nicht den Anbieter wechseln, sondern seine Daten löschen lassen möchte, mit dem Eingang seines Antrags.

Nach Ablauf des Datenabrufzeitraums oder eines längeren, mit dem Kunden vereinbarten Zeitraums löschen wir die exportierbaren Daten und die digitalen Vermögenswerte, die er erzeugt hat oder die ihn unmittelbar betreffen, vollständig und bestätigen ihm dies schriftlich. Verlangt der Kunde die Löschung, muss er das Ende dieses Zeitraums nicht abwarten. Verschlüsselte Sicherungen können für die Dauer ihres Rotationszyklus noch eine Kopie enthalten; sie werden niemals eingesehen und automatisch überschrieben.

Für den Anbieterwechsel und den Datenabruf werden keine Entgelte berechnet. Die für den laufenden Zeitraum bereits gezahlten Beträge werden, wie bei einer Kündigung durch den Kunden, nicht erstattet.

Einhaltung restriktiver Maßnahmen

Der Kunde erklärt für sich selbst und für die Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle er steht:

  • auf keiner Liste von Personen oder Einrichtungen geführt zu werden, gegen die ein Einfrieren von Vermögenswerten oder eine andere restriktive Maßnahme der Europäischen Union oder Frankreichs verhängt wurde, und weder im Eigentum noch unter der Kontrolle einer solchen Person oder Einrichtung zu stehen;
  • weder in Russland noch in Belarus noch in einem von Russland besetzten oder annektierten Gebiet der Ukraine ansässig zu sein (Krim, Sewastopol sowie die Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson);
  • solchen Personen oder Einrichtungen keinen Zugang zum Dienst zu gewähren, weder aus diesen Gebieten noch in ihrem Auftrag.

Diese Zusicherungen berücksichtigen insbesondere die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über das Einfrieren von Vermögenswerten und die Verordnung (EU) Nr. 833/2014, die es untersagt, der Regierung Russlands und in Russland niedergelassenen Einrichtungen die in ihrem Anhang XXXIX aufgeführte Software für die Unternehmensverwaltung bereitzustellen. Berücksichtigt werden ausschließlich die restriktiven Maßnahmen, die die Europäische Union und Frankreich erlassen haben.

Werden diese Zusicherungen nicht eingehalten oder ist ein ernsthafter Zweifel nicht ausgeräumt, können wir einen Vertragsabschluss ablehnen, den Zugang ohne Vorankündigung sperren und den Vertrag fristlos kündigen. Es werden dann keine Beträge auf Gelder oder Konten erstattet, die einer Maßnahme des Einfrierens unterliegen; eine geschuldete Erstattung wird nur unter den Bedingungen geleistet, die die Vorschriften zulassen.

Haftung

Wir schulden ein sorgfältiges Bemühen, keinen bestimmten Erfolg. Unsere Haftung ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf die Beträge begrenzt, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis tatsächlich gezahlt hat.

Diese Begrenzung gilt weder bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz noch bei Personenschäden noch in den Fällen, in denen das Gesetz sie untersagt. Ebenso wenig erfasst sie Verstöße gegen den Schutz personenbezogener Daten, für die die eigenen Regeln der DSGVO gelten.

Der Kunde bleibt für die Richtigkeit der von ihm eingegebenen Daten und für die geschäftlichen Entscheidungen verantwortlich, die er auf Grundlage der vom Dienst angezeigten Informationen trifft.

Änderung dieser Bedingungen

Wir können diese Bedingungen ändern. Jede wesentliche Änderung wird mindestens dreißig Tage im Voraus per E-Mail angekündigt. Für einen laufenden Vertrag gilt die neue Fassung, sobald der Kunde sie in seinem Kundenbereich annimmt; andernfalls ab der ersten Fälligkeit nach Ablauf dieser dreißig Tage. Bis dahin gilt die bisherige Fassung weiter. Lehnt der Kunde die neue Fassung ab, kann er vor diesem Datum kostenfrei kündigen.

Anwendbares Recht und Streitigkeiten

Diese Bedingungen unterliegen französischem Recht. Rechtsverbindlich ist ausschließlich ihre französische Fassung.

Im Streitfall bemühen sich die Parteien zunächst um eine gütliche Einigung: Eine E-Mail an direction@liora-eu.com wird stets beantwortet. Kommt innerhalb von dreißig Tagen keine Einigung zustande, wird der Streit vor die Gerichte gebracht, die für den Sitz von Hugo BILLAUX EI zuständig sind.